§ 1 – AUFTRAG
Der Kunde beauftragt die Agentur mit der
umfassenden werblichen und kommunikativen
Betreuung der möglichen Dienstleistungen:
Webdesign, WebFlex Abo, Suchmaschinenoptimierung, Google Ads, Social Media Ads.
§ 2 – GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT
Die Agentur erbringt vereinbarte
Leistungen gemäß Qualitätsstandards. regelmäßige
Updates über Fortschritte werden ausgetauscht.
Termine sind verbindlich, wenn explizit festgelegt.
Rechtliche Prüfungen von Datenschutz und
Impressum sind nicht inbegriffen. Die Agentur behält
sich vor, qualifiziertes Personal einzusetzen. Freiheit
besteht in der Durchführung nach Zeit und Ort. Die
Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß
Angebot.
§ 3 – MITWIRKUNG DES KUNDEN
Der Kunde unterstützt die Agentur bei der
Leistungserbringung und gewährt rechtzeitig
Genehmigungen. Bei unzureichender Mitwirkung kann
die Agentur Mehraufwendungen geltend machen.
Nach 1,5 Monaten ohne Kundenmitwirkung kann die
Agentur das Projekt eigenständig abschließen. Der
Kunde stellt sicher, dass überlassene Inhalte frei von
Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen.
§ 4 – EINSATZ VON SUBUNTERNEHMERN,
FREMDLEISTUNGEN
Die Agentur hat das Recht, zur Erfüllung der
beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder
freie Mitarbeiter
(Dienstleister) einzusetzen. Diese gelten als
Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) der Agentur. Die von
der Agentur beauftragten Dienstleister haben die in
diesem Vertrag beschriebenen Verpflichtungen, die für
die Agentur gelten, insbesondere die Geheimhaltung
und den Datenschutz, ebenso einzuhalten und zu
beachten.
§ 5 – AUFTRAGSVERGABE
Die Agentur arbeitet auf Basis des Kundenbriefings,
das schriftlich oder durch ein verbindliches Protokoll
festgehalten wird. Kosten werden vorher schriftlich
angeboten und nach Genehmigung fakturiert.
Produktionsaufträge erfolgen nach Kundenfreigabe.
Rechnungen werden nach Projektabgabe gestellt und
sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei monatlicher
Zahlung erfolgt die Rechnung zum Beginn des
Montags und ist ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu
zahlen.
§ 6 – ÄNDERUNGEN VON ARBEITEN
Nachträgliche Änderungen der Leistungen müssen
frühzeitig und konkret mitgeteilt werden und
bedürfen der Agenturbestätigung. Zusätzliche
Aufträge werden mit 104€/Stunde zzgl. MwSt berechnet.
§ 7 – HAFTUNG
Die Agentur haftet für die sorgfältige Ausführung ihrer
Leistungen gemäß den Standards eines
gewissenhaften Werbefachmanns. Die Haftung für
leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
wesentliche Vertragspflichten, Verletzungen von
Leben, Körper und Gesundheit, Garantieansprüche
oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
Wenn die Haftung besteht, ist sie auf den
vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Die
Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf rechtliche
Risiken hinweisen, übernimmt jedoch keine rechtliche
Prüfung ihrer eigenen Leistungen. Wenn eine externe
rechtliche Prüfung erforderlich ist, trägt der Kunde die
Kosten nach Absprache. Kundenansprüche verjähren
ein Jahr nach Erbringung der Leistungen.
§ 8 – GEHEIMHALTUNG
Die Agentur behandelt vertrauliche Informationen des
Kunden vertraulich und nutzt sie nur für den
Vertragszweck. Ausnahmen gelten für öffentlich
bekannte Informationen oder selbst entwickelte
Inhalte. Wenn gesetzlich erforderlich, informiert die
Agentur den Kunden vor der Offenlegung.
Offenlegungen bedürfen der Zustimmung des
Kunden, außer gegenüber verpflichteten Beratern und
Dienstleistern.